Stellungnahme der AG Ausfinanzierung (18.08.2026)
Der Hochschulrat der Universität Hamburg – ein zur Hälfte vom Senat besetztes „Kontrollgremium“ – hat den Kanzler der Universität, Dr. Martin Hecht, am 6.8.2026 ohne Angabe von Gründen abberufen. Dieser Angriff auf Dr. Martin Hecht ist ein Angriff auf die Universität. Es ist ein Angriff darauf, dass die Universitätsmitglieder ihre Ansprüche, insbesondere im Kampf um die nötige Grundfinanzierung der Universität, selbstbewusst vertreten. Angesichts von Tragweite und Zeitpunkt ist dieser Vorgang inakzeptabel und wirft grundlegende Fragen nach Sinn und Unsinn des Hochschulrats, der demokratischen Weiterentwicklung, der Handlungsfähigkeit und der akademischen Selbstverwaltung der UHH auf.
Besonders befremdlich sind Zeitpunkt und Vorgehen: Mitten in der Sommerpause, ohne vorherige angemessene Information und Einbindung der akademischen Selbstverwaltungsgremien, wird ein zentrales Präsidiumsmitglied abberufen – ausgerechnet während existenziell wichtiger Haushaltsverhandlungen und obwohl ein regulärer Wechsel im Kanzleramt absehbar war. Mit Dr. Martin Hecht verliert die UHH einen ausgewiesenen Kenner der Haushalts- und Budgetentwicklung sowie einen langjährigen Experten, der auch in weiteren Verwaltungsbereichen nur schwer zu ersetzen ist.
Offengelegt und diskutiert werden muss, welche Auswirkungen die Veränderung im Präsidium auf die laufenden Kürzungsvorgaben, die Haushaltsverhandlungen und die weitere Entwicklung der UHH hat. Die Universität braucht gerade jetzt ein handlungsfähiges Präsidium und klare Verhandlungsstrukturen. Für den Ausbau der Universität Hamburg im Sinne ihres Leitbilds brauchen wir mehr Wissenschaft zum Allgemeinwohl. In dieser Auseinandersetzung brauchen wir einen im Interesse der Universität agierenden Kanzler.
Die Universität ist eine Institution der Selbstverwaltung, deren Mitglieder ihre Belange selbst entscheiden und so die Wissenschaftsfreiheit realisieren. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Mitglieder der Universität bislang nicht angemessen über den Vorgang, seine Hintergründe und Konsequenzen informiert wurden. Die akademischen Selbstverwaltungsgremien dürfen bei einer Entscheidung von solcher Tragweite nicht außen vor bleiben. Der Akademische Senat muss deshalb ab sofort angemessen in die weiteren strategischen Entscheidungen der Universität einbezogen werden. Das Präsidium muss den neuen Struktur- und Entwicklungsplan vorlegen; seine Verabschiedung setzt die Zustimmung des Akademischen Senats und des Hochschulrats voraus. Gerade angesichts des durch den Vorgang entstandenen Vertrauensverlusts braucht es jetzt Transparenz, Beteiligung und einen gemeinsamen Prozess, um das verlorene Vertrauen wiederherzustellen.
Wir fordern daher die sofortige Einberufung einer Sondersitzung des Akademischen Senats, in der die Gründe für die Abberufung, ihre Folgen für die UHH und das weitere Vorgehen transparent dargelegt werden.
Gerade jetzt müssen die Forderungen nach einem Ausbau der Grundfinanzierung und dem sofortigen Ausgleich des strukturellen Defizits weiterhin gemeinsam und mit Nachdruck vertreten werden. Die aktuelle Situation darf die UHH nicht zusätzlich schwächen.